Alles Wichtige zum Thema Gesundheit

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine allgemein anerkannte Definition für Gesundheit verfasst. Nach dieser Definition ist Gesundheit ein „Zustand des vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit.“ Doch Gesundheit ist sehr komplex und die Definition der WHO ist nur eine mögliche Sicht auf Gesundheit. Einen weiterführenden Beitrag findest du zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Das Konzept der Salutogenese („Gesundwerdung“) ist die kompetenz- und ressourcenorientierte Sicht auf unser Wohlbefinden und widmet sich der Frage, wie wir gesund werden bzw. bleiben – im Gegensatz zur Pathogenese, die ihren Fokus auf die Entstehungs- und Erhaltungsfaktoren von Krankheit richtet.

Das Gesundheits-Krankheits-Kontinuum ist ein Modell der Salutogenese. Es beschreibt Gesundheit und Krankheit nicht als sich gegenseitig ausschließende (entweder-oder) Zustände, sondern als dynamischen Prozess, in dem wir uns auf einem Kontinuum zwischen den beiden Polen „völlige Gesundheit“ und „absolute Krankheit“ hin- und herbewegen. Wir haben demnach stets sowohl gesunde als auch kranke Anteile in uns. 

Alles Wichtige zum Thema Behinderung

Menschen deren körperlicher, seelischer oder geistiger Gesundheitszustand für mindestens 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, werden durch Barrieren in der Umwelt in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert.

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigungen eines behinderten Menschen. Der Grad der Behinderung wird in zehner Schritten von 20 bis 100 angegeben.

Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und ggf. Merkzeichen. 

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf die Feststellung einer Behinderung beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Das ist auch online möglich, z.B. für Nordrhein-Westfalen über das Portal ELSA (Elektronischer Schwerbehindertenantrag).

Zur Übersicht der Online-Anträge für alle Bundesländer: decari.de

Zur Beurteilung des Grades der Behinderung werden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Richtlinie herangezogen. Sie geben den Grad der Behinderung für viele Erkrankungen an und sollen eine bundesweit einheitliche Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen sicherstellen.

Hier findest du die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV – Versorgungsmedizinische Grundsätze)

Schaue dir die Verordnung vor deinem Antrag sorgfältig an. So gewinnst du einen ersten Eindruck von der Höhe des zu erwartenden GdB und kannst später beurteilen, ob der im Feststellungsbescheid angegebene Grad der Behinderung für deine Erkrankung angemessen ist.

WichtigEs gibt unzählige Erkrankungen, die natürlich nicht alle in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen aufgeführt sein können. Einen GdB kannst du aber selbstverständlich auch für Erkrankungen erhalten, die nicht aufgeführt sind. 

Bei mehreren Erkrankungen werden die Einzel-GdB nicht addiert. Ausgehend vom höchsten Einzel-GdB wird beurteilt, inwieweit sich weitere Erkrankungen auf die Einschränkungen auswirken. Danach richtet sich der Gesamt-GdB

Häufig führt der Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung nicht zum gewünschten Ergebnis. 

  • Der Antrag kann abgelehnt werden,
  • der Grad der Behinderung zu niedrig angesetzt werden oder
  • beantragte Merkzeichen nicht zugewiesen werden. 

In diesen Fällen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen ab Erhalt des Feststellungsbescheids. Mit dem Widerspruch solltest du auch Akteneinsicht beantragen, um den Widerspruch detailliert begründen zu können. 

Mein dringender Rat ist, dich bei deinem Widerspruch professionell unterstützen zu lassen, z.B. vom VdK (Sozialverband VdK Deutschland e.V.).

Bei mir war der Widerspruch mit Unterstützung durch den VdK erfolgreich. Also habe keine Angst vor dem Widerspruch! 

Alles Wichtige zum Thema Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit beschreibt eine Einschränkung der Selbständigkeit auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen für eine Dauer von mindestens 6 Monaten, die Unterstützung durch Andere erfordert. Die genaue Definition der Pflegebedürftigkeit kannst du auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.

Der Pflegegrad gibt das Ausmaß der Einschränkungen der Selbständigkeit einer pflegebedürftigen Person an. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5.

Im niedrigsten Pflegegrad (Pflegegrad 1) besteht nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.

Bei Pflegegrad 5 (höchster Pflegegrad) liegen schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit vor und es bestehen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Der zeitliche Aufwand für die Pflege ist zur Beurteilung des Pflegegrades inzwischen übrigens nicht mehr relevant. Stattdessen werden die individuellen Einschränkungen beurteilt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Pflegegraden findest du auf pflege.de.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist zunächst ein formloser Antrag bei der Pflegeversicherung notwendig. Nutze dafür zum Beispiel den Musterbrief der Verbraucherzentrale.

Nach Eingang deines Antrags erhältst du von der Pflegekasse ein ausführliches Formular, in dem du oder deine Pflegeperson deine Einschränkungen beschreiben kann.  

Sobald du das Formular bei der Pflegekasse eingereicht hast, wird ein Pflegegutachten beauftragt.

Das Pflegegutachten ist ein notwendiger Schritt bei der Beantragung eines Pflegegrades. Es soll feststellen, ob bei dir eine Pflegebedürftigkeit besteht.

Das Gutachten wird für gesetzlich Versicherte von Gutachtern des medizinischen Dienst (MD, früher MDK) durchgeführt. Für Privatversicherte kommt der Gutachter in der Regel von Medicproof. Das Gutachten wird bei dir zu Hause durchgeführt. 

Anhand eines Punktesystems wird deine Selbständigkeit in 6 Bereichen beurteilt: 

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Der Gutachter erstellt anhand der Dokumentation aus der Pflegebegutachtung für die Pflegeversicherung ein Gutachten, das eine Empfehlung für einen angemessenen Pflegegrad enthält.

Die Entscheidung darüber, ob bzw. welcher Pflegegrad erteilt wird, trifft jedoch die Pflegeversicherung. Die Entscheidung wird dir in einem Pflegegrad-Bescheid mitgeteilt. Du kannst nach Erhalt des Bescheides auch das Pflegegutachten einsehen.

Tipp: Wir wollen uns alle stets von unserer besten Seite zeigen, doch das ist in der Pflegebegutachtung nicht hilfreich. Der Gutachter möchte nicht wissen, was du trotz deiner Erkrankung alles alleine schaffst, sondern was nicht! Lasse dich idealerweise vor der Begutachtung professionell beraten oder, wenn möglich, zum Termin begleiten. Die Berater wissen, worauf es ankommt und können dir helfen, dem Gutachter ein realistisches Bild deiner Einschränkungen zu vermitteln. 

Hilfreiche Tipps und Informationen zur Pflegebegutachtung findest du auf pflege.de.

Dort findest du auch einen kostenlosen Pflegegradrechner, mit dem du den voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln kannst.

Informationen zum Widerspruch findest du hier.

Hinweis:

Beachte bitte, dass es sich bei allen Links in dieser Linksammlung um externe Seiten handelt, für deren Inhalt ich nicht verantwortlich bin. Ich überprüfe die Links gelegentlich, kann jedoch nicht gewährleisten, dass die Inhalte unverändert bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt noch die von mir beabsichtigten Informationen beinhalten. Solltest du eine Seite über einen Link nicht erreichen oder unstimmige Informationen auf den verlinkten Seiten bemerken, informiere mich bitte darüber.

Solltest du weitere Fragen zu einem Thema haben, schaue gerne in meine Blogbeiträge oder schreibe mir eine E-Mail

""